Verhinderungspflege


 

Die Pflege eines Angehörigen kann mitunter sehr anstrengend sein.

Wenn Sie mal eine Pause benötigen oder dringende Erledigungen tätigen müssen, und niemanden in der Zeit für Ihre Angehörigen haben, dann übernehmen wir dies gern.

Wenn Ihr Angehöriger mindestens ein halbes Jahr in einem Pflegegrad eingestuft ist, steht Ihnen die Leistung der Verhinderungspflege zu.

Das heisst, Sie nehmen sich eine Auszeit und wir betreuen in dieser Zeit Ihren Angehörigen oder erbringen pflegerische Tätigkeiten.